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Muss ich KI-Texte und KI-Bilder kennzeichnen? Der ehrliche Guide für KMU

Kurze Antwort vorweg, weil du sie wahrscheinlich suchst: Nein, nicht automatisch. Nicht jeder Text aus ChatGPT und nicht jedes Bild aus einem KI-Generator muss gekennzeichnet werden. Ob eine Kennzeichnung nötig ist, hängt vom Anwendungsfall ab – und in vielen typischen KMU-Fällen ist sie es nicht.

Trotzdem kursieren seit dem 2. August 2026 viele Halbwahrheiten. Die einen sagen „ab jetzt muss alles ein KI-Label tragen", die anderen winken ab. Beides ist zu grob. In diesem Artikel bekommst du die saubere Fassung: wann du kennzeichnen musst, wann nicht, und wie du es machst, wenn du es machst.

Warum es diese Pflicht überhaupt gibt

Der EU AI Act will, dass Menschen erkennen können, wann sie es mit künstlich erzeugten Inhalten zu tun haben. Der Gedanke dahinter ist einfach: Vertrauen. Wenn ein Video echt aussieht, aber KI-generiert ist, oder ein Text als Nachricht daherkommt, aber ohne menschliche Prüfung entstanden ist, soll das transparent sein.

Diese Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Sie betreffen nicht nur große Plattformen, sondern grundsätzlich alle, die KI beruflich einsetzen – unabhängig von der Firmengröße. Den kompletten Überblick über den AI Act findest du im Blogartikel AI-Act 2026. Hier geht es nur um die eine Frage: kennzeichnen oder nicht?

Wann du KI-Inhalte kennzeichnen musst

Es gibt Fälle, in denen die Kennzeichnung klar vorgeschrieben ist. Die wichtigsten für den Alltag:

Deepfakes. Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen, müssen als künstlich erkennbar sein. Gemeint ist das realistisch wirkende Material – die fotorealistische Stimme, das echt aussehende Video, das manipulierte Foto.

Chatbots. Auch wenn es kein „Inhalt" im klassischen Sinn ist: Kommunizieren Nutzer:innen mit einer KI, müssen sie das wissen. Der Hinweis gehört sichtbar an den Chat.

KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Werden Texte veröffentlicht, die die Öffentlichkeit über solche Themen informieren, und sind sie KI-generiert ohne menschliche redaktionelle Kontrolle, kann eine Kennzeichnung nötig sein.

Der letzte Punkt ist der, der die meiste Verwirrung stiftet. Deshalb bekommt er gleich einen eigenen Abschnitt.

Wann du nicht kennzeichnen musst

Und jetzt die Entlastung. Viele typische KMU-Inhalte fallen nicht unter die speziellen Kennzeichnungspflichten. Der AI Act sieht ausdrücklich Ausnahmen vor, unter anderem für:

  • Offensichtliche KI-Interaktionen, bei denen ohnehin jedem klar ist, dass KI im Spiel ist.

  • Geringfügige Bearbeitungen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern.

  • Künstlerische und kreative Werke, bei denen die Kennzeichnung die Darstellung stören würde.

  • Inhalte mit menschlicher redaktioneller Kontrolle, bei denen eine Person die Verantwortung übernimmt.

Praktisch heißt das: Dein mit KI-Unterstützung geschriebener Blogartikel, den du geprüft und überarbeitet hast, braucht in der Regel kein KI-Label. Dein Produktfoto, das du mit einem KI-Tool aufgehübscht hast, meistens auch nicht. Es geht um Täuschung und um ungeprüfte Information der Öffentlichkeit – nicht darum, jeden Arbeitsschritt zu deklarieren.

Der Schlüssel: redaktionelle Kontrolle

Wenn du dir aus diesem Artikel einen Begriff merkst, dann diesen: redaktionelle Kontrolle. Sie ist der Hebel, der die meisten KMU-Fälle entschärft.

Redaktionelle Kontrolle bedeutet: Ein Mensch prüft den KI-Inhalt inhaltlich, passt ihn an und übernimmt die Verantwortung für das, was veröffentlicht wird. Wichtig ist das Wort inhaltlich. Nur die Grammatik glattzuziehen oder ein paar Formulierungen zu ändern, reicht ausdrücklich nicht. Es muss eine echte fachliche Prüfung sein.

Ein Beispiel aus der Praxis: Du lässt dir einen ersten Entwurf für einen Fachbeitrag von einer KI schreiben. Dann prüfst du die Aussagen, korrigierst zwei Dinge, die nicht stimmen, ergänzt deine eigene Perspektive und stellst den Text unter deinem Namen online. Das ist redaktionelle Verantwortung. Der Text ist jetzt deiner, nicht der der Maschine.

Der Gegenfall: Ein System generiert automatisch Nachrichtentexte zu tagesaktuellen Themen und veröffentlicht sie ungeprüft. Da fehlt der Mensch – und damit greift die Kennzeichnungspflicht.

Wie du richtig kennzeichnest, wenn du kennzeichnest

Wenn ein Fall klar unter die Pflicht fällt, muss die Kennzeichnung wahrnehmbar, klar und eindeutig sein. Versteckte Hinweise im Impressum reichen nicht. Ein paar praktische Leitplanken:

  • Sichtbar platzieren. Beim Bild oder Video direkt am Inhalt, beim Chatbot am Chatfenster.

  • Verständlich formulieren. „KI-generiert" oder „mit KI erstellt und bearbeitet" versteht jede:r.

  • An den EU-Symbolen orientieren. Die EU-Kommission hat im Verhaltenskodex ein Set von Icons zur Kennzeichnung bereitgestellt. Verpflichtend sind sie nicht, aber sie geben eine gute, wiedererkennbare Richtung vor.

Für die meisten KMU reicht eine einfache, verständliche Kennzeichnung völlig aus. Du musst dir keine komplizierte Systematik aufbauen.

Häufige Fragen

Muss ich meine mit ChatGPT geschriebenen Blogartikel kennzeichnen?

In der Regel nicht, wenn du sie inhaltlich prüfst, überarbeitest und die Verantwortung übernimmst. Dann greift die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle.

Muss ich KI-generierte Bilder auf Social Media kennzeichnen?

Es kommt darauf an. Realistisch wirkende Bilder, die echte Personen oder Ereignisse täuschend echt darstellen, ja. Offensichtlich künstlerische oder klar als Illustration erkennbare Bilder in der Regel nicht.

Reicht es, „KI" ins Impressum zu schreiben?

Nein. Wenn eine Kennzeichnung nötig ist, muss sie klar und direkt beim Inhalt stehen, nicht versteckt an anderer Stelle.

Was droht, wenn ich es falsch mache?

Der AI Act sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Die Höchststrafen zielen auf gravierende Fälle, nicht auf ein vergessenes Label. Ernst nehmen lohnt sich trotzdem.

Wo finde ich die verbindlichen Details?

Dieser Artikel gibt dir Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit hol dir eine Einschätzung von einer spezialisierten Anwältin oder einem Berater.

Fazit: Prüfen schlägt Panik

Die ehrliche Antwort auf die Titelfrage lautet: meistens nicht – vorausgesetzt, du gehst verantwortungsvoll mit KI um. Kennzeichnen musst du dort, wo getäuscht werden könnte oder wo die Öffentlichkeit ungeprüft informiert wird. Überall dort, wo ein Mensch prüft und verantwortet, bist du auf der sicheren Seite.

Das Prinzip dahinter ist kein juristisches, sondern ein unternehmerisches: Steh zu dem, was du veröffentlichst. Wenn du das ohnehin tust, hast du das Wichtigste schon erledigt.

Willst du deinen KI-Einsatz einmal sauber aufstellen – von den Tools bis zu klaren internen Regeln?

Lass uns in einem Erstgespräch draufschauen.

Und den großen Überblick zum Thema findest du im Artikel zum EU AI Act.


Helga Boss verbindet Effizienz mit künstlicher Intelligenz.


Als Expertin für KI-gestütztes Effizienzmanagement zeigt sie, wie Unternehmen mit klaren Strukturen und smarten Tools messbar bessere Ergebnisse erzielen.
Aus der Praxis. Für die Praxis.
In diesem Blog teilt sie Erfahrungen, Strategien und echte Anwendungsbeispiele – damit KI nicht zur Spielerei wird, sondern zu einem Werkzeug, das Effizienz sichtbar macht.

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Jeden Donnerstag ein Effizienz-Tipp!

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© Helga Boss